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Wie kommen Sie zu uns?
Sprachtherapie erfolgt auf Grund einer ärztlichen Verordnung:
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf sprachtherapeutische Behandlung. Sprachtherapie kann von allen Vertragsärzten verordnet werden. In erster Linie wird Ihr Kinderarzt, Ihr HNO-Arzt oder Ihr Hausarzt die Therapie verordnen. Dabei müssen die geltenden Heilmittelrichtlinien beachtet werden. Auch Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde kann Sprachtherapie verschreiben. Hier finden die Heilmittelrichtlinien keine Anwendung.
Privat Krankenversicherte erhalten mit einer ärztlichen Verordnung die Kosten einer Sprachtherapie im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung voll oder anteilig erstattet. Da sich unser Honorar an den Beihilfesätzen orientiert, können Sie von einer vollen Kostenerstattung durch die Beihilfe oder Ihre private Krankenversicherung ausgehen. Im Zweifelsfall sollten Sie aber Rücksprache mit Ihrer Kasse halten.
Terminabsprache Sie können sich persönlich oder telefonisch zur Sprachtherapie anmelden. Bitte sprechen Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter falls wir uns gerade in Therapie befinden sollten und das Telefon nicht besetzt ist. Wir rufen Sie umgehend zurück.
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