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  PRAXIS FÜR SPRACHTHERAPIE
  HEIDI REISENHOFER

  Akademische Sprachtherapeutin

Langenfeld

Monheim am Rhein

Terry

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Wie kommen Sie zu uns?

Sprachtherapie erfolgt auf Grund einer ärztlichen Verordnung:

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf sprachtherapeutische Behandlung. Sprachtherapie kann von allen Vertragsärzten verordnet werden. In erster Linie wird Ihr Kinderarzt, Ihr HNO-Arzt oder Ihr Hausarzt die Therapie verordnen. Dabei müssen die geltenden Heilmittelrichtlinien beachtet werden.
Auch Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde kann Sprachtherapie verschreiben. Hier finden die Heilmittelrichtlinien keine Anwendung.

Privat Krankenversicherte erhalten mit einer ärztlichen Verordnung die Kosten einer Sprachtherapie im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung voll oder anteilig erstattet. Da sich unser Honorar an den Beihilfesätzen orientiert, können Sie von einer vollen Kostenerstattung durch die Beihilfe oder Ihre private Krankenversicherung ausgehen. Im Zweifelsfall sollten Sie aber Rücksprache mit Ihrer Kasse halten.

Terminabsprache
Sie können sich persönlich oder telefonisch zur Sprachtherapie anmelden.
Bitte sprechen Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter falls wir uns gerade in Therapie befinden sollten und das Telefon nicht besetzt ist. Wir rufen Sie umgehend zurück.
 

Zuahlungsregelung

  • Die gesetzliche Zuzahlung zur Therapie beträgt 10% der Kosten der Verordnung zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene sind zuzahlungspflichtig und müssen bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten.
  • Die Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2% des zu versteuernden Bruttoeinkommens. Schwerwiegend chronisch Kranke zahlen 1% . Grundlage ist das Vorjahr.
  • Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse nach Vorlage der Zuzahlungsquittungen einen Freistellungsbescheid aus.
  • Viele Fragen zur Zuzahlung beantwortet die Internetseite www.zuzahlung.de. Hier finden Sie sogar einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ausrechnen können.