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  PRAXIS FÜR SPRACHTHERAPIE
  HEIDI REISENHOFER

  Diplom - Sprachheilpädagogin

Monheim am Rhein

Langenfeld

Neue Heilmittelrichtlinien zum 01.07.2004

Bei Erstverordnungen sind bis zu 10 Therapien pro Verordnung möglich.

Für jede Diagnosegruppe gibt es eine Gesamtverordnungsmenge. Wird diese überschritten, muß die Verordnung zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mittlerweile verzichten viele Krankenkassen auf die Genehmigung dieser Verordnungen außerhalb des Regelfalles, so alle VdAK-Kassen, die AOK Rheinland, die IKK und viele BKK’S. 

Genehmigungspflichtige Verordnungen reichen wir gerne für Sie bei der zuständigen Kasse ein.

Nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit tritt ein neuer Regelfall in Kraft (d.h. alle Möglichkeiten der HMR bestehen bei entsprechender Indikation ohne Genehmigung der Krankenkassen wieder). Bei begründigungspflichtigen Verordnungen (außerhalb des Regelfalles) übernehmen die Krankenkassen bis zum Zugang der Entscheidung die Kosten.

Übersicht über die künftigen Verordnungsmöglichkeiten:

Diagnosegruppe

Indikations-

schlüssel

mögl.

Therapie-dauer

Gesamtverord-

nungsmenge

des Regefalls

Hinweise

 

 

 

 

 

Störungen der Stimme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

ST 1

30’

45’

20 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Folge-VO bis 10x

Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

ST2

30’

45’

20 Einheiten

s.o.

Psychogene Störungen der Stimme Aphonie

ST3

30’

45’

60’

 5 Einheiten

Erst-VO bis 5x

Psychogene Störungen der Stimme Dysphonie

ST4

30’

45’

20 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Folge-VO bis 10x

 

 

 

 

 

Störungen der Sprache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung

SP1

30’

45’

60 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Folge-VO bis 10x

 

Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP2

30’

45’

20 Einheiten

s.o.

Störung der Artikulation

SP3

30’

45’

30 Einheiten

s.o.

Störung der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

SP4

30’

45’

60’

50 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Folge-VO bis 20x

Störung der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung (Aphasie/Dysphasie)

SP5

30’

45’

60’

 

60 Einheiten

s.o.

Störungen der Sprechmotorik

SP6

30’

45’

60’

60 Einheiten

s.o.

 

 

 

 

 

Störungen des Redeflusses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stottern

RE1

30’

45’

60’

50 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Folge-VO bis 10x

Poltern

RE2

30’

45’

20 Einheiten

s.o.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Störungen der Stimm- u. Sprechfkt./Rhinophobie

SF

30’

45’

20 Einheiten

Erst- und Folge-VO bis 10x

 

 

 

 

 

Störungen des Schluckaktes

 

 

 

 

krankhafte Störungen des Schluckaktes

SC1

30’

45’

60’

60 Einheiten

Erst-VO bis 10x

Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich

SC2

30’

45’

60’

30 Einheiten

s.o.

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