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  PRAXIS FÜR SPRACHTHERAPIE
  HEIDI REISENHOFER

  Diplom - Sprachheilpädagogin

Monheim am Rhein

Langenfeld

26.10.2006

Immer öfter hört man: Ihr Kind erhält doch jetzt Sprachförderung im Kindergarten, da ist eine Sprachtherapie ist einmal nicht notwendig.
Der Unterschied zwischen Sprachförderung und Sprachtherapie ist häufig nicht bekannt.
Informieren Sie sich über den Unterschied von Therapie und Förderung

 

13.06.2006

Seit Anfang des Jahres gelten für die Verordnung von Heilmitteln (Sprachtherapie/Ergotherapie/Physiotherapie) die Heilmittelrichtgrößen. Dies hat zu einem erheblichen Rückgang der Verordnungen geführt, eine ausreichende Versorgung der Patienten ist aus unserer Sicht nicht mehr gewährleistet.

Die online Redaktion des wdr hat hierzu einen umfassenden Bericht ins Netz gestellt: www.wdr.de/themen/politik/nrw02/heilmittel/index.jhtml?rubrikenstyle=#sw02


Proteste könnten sich an die KV Nordrhein, an Ihre Krankenkasse und an die Patientenbeauftragte des Bundes richten.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
gebührenfreie Telefonnummer (08 00) 6 22 44 88
patienteninformationsdienst@kvno.de
www.kvno.de/index.html

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
patientenbeauftragte.de/
nfo@patientenbeauftragte.de
Tel. 01888 441 342
Fax 01888 441 3422
Friederichstraße 108
10117 Berlin
 

Am 12.06.2006 hat eine Demonstration vor dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf die mangelnde Versorgung der Patienten mit Heilmitteln thematisiert.
Das Ministerium ist die Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigung. Patienten und Therapeuten können sich an den zuständigen Referenten Dr. Winter wenden, falls Verordnungen trotz medizinischer Indikation nicht ausgestellt werden. Diese Fälle werden dann vom Ministerium weiter verfolgt werden. Die Email-Adresse der persönlichen Referentin des Staatssekretärs Hr. Dr. Winter:
marion.tappe@mags.nrw.de